Jan Philipp Bergmann

Jan Philipp Bergmann, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Autor
Lehrbeauftragter des Instituts für Rehabilitation- und Unfallmedizin (IRU) am AN-Institut der Medizinischen Hochschule Brandenburg

Herr Bergmann ist einer der geschäftsführenden Partner unserer Kanzlei und als Rechtsanwalt hochspezialisiert im Bereich des zivilrechtlichen Schadenrechts tätig. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht. Zudem hat er die Fachanwaltslehrgänge für Versicherungsrecht und Sozialrecht absolviert.

Als Partneranwalt des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein ist er sowohl für den Verband als auch die Mitgliedsunternehmen häufig erster Ansprechpartner für sämtliche juristischen Fragestellungen. Hier steht er in einem regelmäßigen persönlichen Austausch und hat damit einen sehr guten Überblick über die auftretenden Problemfelder und deren Zusammenspiel. Kurzfristige pragmatische Lösungsansätze stehen hier regelmäßig im Vordergrund. Zudem erscheint regelmäßig ein praxisnaher Rechtstipp in der Verbandszeitschrift.

Im Personenschaden ist Herr Bergmann ausschließlich auf Seite der Geschädigten tätigen. Seine besondere Expertise liegt in der Regulierung von komplexen Personengroßschäden. Gemeinsam mit seinen ebenfalls hochspezialisierten Kolleg*innen setzt er in unserer Boutique substantielle Schmerzensgelder, Haushaltsführungsschäden, Erwerbsschäden, Rentenschäden, Steuerschäden und weitere vermehrte Bedürfnisse für unsere Mandanten durch. Dabei koordiniert er sämtliche Abläufe aller Regulierungsbeteiligten, wie etwa die Unterstützung durch Reha-Dienste, im gesamten Bundesgebiet.

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Organisation und (finanzielle) Absicherung von lebenslangen Pflege – und Betreuungssituation für unsere schwerstgeschädigten Mandanten. Die zugehörigen Schadensvolumen belaufen sich dabei regelmäßig im ein- bis zweistelligen Millionenbereich. Aus diesem Grund übernimmt er regelmäßig Fälle von Berufskollegen, die mangels entsprechender Spezialisierung diese extrem haftungsträchtigen Angelegenheiten vertrauensvoll an unsere Kanzlei abgeben.

Er publiziert regelmäßig zu seinen Spezialgebieten in ausgewiesen Fachzeitschriften und ist zu diesen Themen auch als Referent tätig.

Als Vorstandsmitglied des Medizinrechtsanwälte e.V. ist er Ausrichter des Deutschen Medizinrechtstages.

Daneben ist er Lehrbeauftragter des Instituts für Rehabilitations- und Unfallmedizin (IRU) am An-Institut der Medizinischen Hochschule Brandenburg.

Zudem ist er Vorstandsmitglied in unserem lokalen Anwaltsvereins (DAV) und Lokalbeauftragter des FORUM Junge Anwaltschaft für den Landgerichtsbezirk Kiel.

Um die Schmerzensgeldbemessung für Geschädigte in Deutschland weiter voranzutreiben, promoviert er aktuell zu diesem Thema bei Prof. Dr. Ansgar Staudinger an der Universität Bielefeld.

Zuvor hat er bereits ein postgraduales Master-Studium „Master of Laws“ (LL.M.) – mit einem Schwerpunkt auf das anwaltliche Berufsrecht absolviert. Auch hier hat er sich im Rahmen seiner Masterarbeit vertieft mit der Schmerzensgeldbemessung in Deutschland auseinandergesetzt.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Medizinrecht – Arzthaftungsrecht und Recht der medizinischen Rehabilitation
  • Verkehrsrecht – Verkehrsunfälle mit Personenschäden
  • Versicherungsrecht – private Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Personenschadensrecht – Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden, vermehrte Bedürfnisse.

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