Das Hamburger Institut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht organisiert die Zusammenarbeit hoch spezialisierter Fachanwälte in Netzwerken.

Fachanwälte für Versicherungsrecht, Verkehrsrecht oder Medizinrecht können sich für einen Landgerichtsbezirk registrieren lassen. Unter den Kollegen kann über eine einheitliche Gebührenregelung abgerechnet werden.


Des Weiteren bietet das Hamburger Institut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht den Mitgliedern der Netzwerke eine kostenfreie Fortbildung über 15 Stunden nach § 15 FAO an. 10 Std. davon werden als Präsenzveranstaltung zu einem festen Termin angeboten, die  restlichen 5 Std. als Live-Webinar.