Veranstaltungsdatum | 25.11.2026
Veranstaltungszeit | 15.00 Uhr bis 17.45 Uhr
§ 15 FAO – Webinar zu neuen Urteilen und Entwicklungen im Versicherungsrecht.
Unser Live-Webinar richtet sich an Anwälte/-innen, die Ihre Kenntnisse im Versicherungsrecht vertiefen möchten, insbesondere an Fachanwältinnen und -anwälte für Versicherungsrecht.
Wer trägt das Werkstattrisiko in der Vollkaskoversicherung? Und kann ein Rechtsschutzversicherer einen Anwalt in Regress nehmen, obwohl er die Prozesskosten bewusst ohne rechtliche Verpflichtung übernommen hat?
Mit mehreren aktuellen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof wichtige Fragen des Versicherungsrechts geklärt. Die Urteile betreffen nicht nur die Auslegung von Versicherungsbedingungen, sondern auch die anwaltliche Haftung, den Umfang des Versicherungsschutzes und die praktische Schadenregulierung.
In unserem Webinar Versicherungsrecht Aktuell besprechen die Fachanwälte Dr. Rocco Jula und Oliver Meixner ausgewählte Entscheidungen und ihre Konsequenzen für die anwaltliche Praxis.
Werkstattrisiko in der Vollkaskoversicherung – BGH, Urteil vom 9.9.2026 – IV ZR 235/25
Anders als im Haftpflichtrecht trägt der Versicherungsnehmer in der Kaskoversicherung grundsätzlich selbst das Risiko überhöhter oder nicht erforderlicher Werkstattkosten. Der BGH grenzt das vertragliche Leistungsversprechen des Kaskoversicherers deutlich von den schadensersatzrechtlichen Grundsätzen ab. Welche Folgen hat das für die Abrechnung von Reparaturkosten? Und was gilt, wenn der Versicherer die Werkstatt ausgewählt hat?
Anwaltsregress trotz bewusster Liberalität – BGH, Urteil vom 9.7.2026 – IX ZR 79/25
Ein Rechtsschutzversicherer kann Ersatzansprüche gegen den Anwalt seines Versicherungsnehmers auch dann nach § 86 VVG geltend machen, wenn er die Prozesskosten bewusst ohne rechtliche Verpflichtung übernommen hat. Ausgangspunkt war eine aussichtslose Klage gegen den falschen Anspruchsgegner im Dieselskandal. Die Entscheidung verdeutlicht die Reichweite anwaltlicher Beratungspflichten und die Grenzen der entlastenden Wirkung einer Deckungszusage.
Sachversicherung: Risikoausschluss bei Reparaturarbeiten – BGH, Urteil vom 9.9.2026 – IV ZR 259/25
Eine Brandschutzanlage löst während Bauarbeiten aus und verursacht erhebliche Wasserschäden. Der BGH bestätigt die Wirksamkeit eines Risikoausschlusses für Schäden infolge von Umbau- oder Reparaturarbeiten. Entscheidend sind die Auslegung der Versicherungsbedingungen und die Reichweite des Ausschlusses. Bereits das Wiederverschließen einer geöffneten Wand kann unter den Begriff der Reparaturarbeiten fallen.
Rechtsschutzversicherung: Keine automatische Deckung für den Anwaltsregress – OLG Brandenburg, Hinweisbeschluss vom 4.5.2026 – 11 U 32/26
Ist der Ausgangsprozess rechtsschutzversichert, gilt das nicht automatisch auch für eine anschließende Schadensersatzklage gegen den eigenen Anwalt. Das OLG Brandenburg behandelt den Anwaltsregress als eigenständigen Versicherungsgegenstand und verdeutlicht die Grenzen des Vertragsrechtsschutzes im Selbständigentarif. Auch Tarifbezeichnungen wie „Optimal“ erweitern den vereinbarten Versicherungsschutz nicht.
Die Referenten erläutern die tragenden Erwägungen der Gerichte, ordnen die Entscheidungen in die bisherige Rechtsprechung ein und zeigen auf, worauf es bei der Deckungsprüfung, der Anspruchsdurchsetzung und der Regulierung künftig ankommt.
Ihre Referenten:
Fortbildung: 2,5 Zeitstunden gemäß § 15 FAO / § 34d GewO. Eine entsprechende Teilnahmebescheinigung wird erteilt.
Teilnahmegebühr: 119,00 € inkl. MwSt.
Ihre Referenten:
Rechtsanwalt Dr. Rocco Jula
Rechtsanwalt Oliver Meixner
Eine Bescheinigung gem. § 15 FAO / § 34d GewO über 2,5 Zeitstunden wird erteilt.
119,00 € inkl. MwSt.