Veranstaltungsdatum | Mittwoch 28.10.2026
Veranstaltungszeit | 15.00 Uhr bis 17.45 Uhr
§ 15 FAO – Grundlagen-Webinar zur Architekten-Haftpflichtversicherung.
Das Live-Webinar richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, die ihre Mandanten bei Haftungsansprüchen auch versicherungsrechtlich kompetent beraten wollen.
Für den Architekten entscheidet sich der wirtschaftliche Ausgang eines Mangelstreits selten im Haftungsprozess, sondern im Deckungsverhältnis. Der Anspruch besteht, der Versicherer zahlt gleichwohl nicht: weil das Verlangte als Erfüllungssurrogat eingeordnet wird, weil eine Ausschlussklausel greift oder weil bei der Schadenmeldung Fehler gemacht wurden, die sich später nicht mehr korrigieren lassen. Wer im Bau- und Architektenrecht berät, ohne das Bedingungswerk der Berufshaftpflicht zu kennen, führt seinen Mandanten genau in diese Lücke.
Das Webinar erschließt die Architekten-Berufshaftpflichtversicherung von den Standardbedingungen her: welche Produkte welche Risiken abdecken, wie das Verstoßprinzip die zeitliche Reichweite des Schutzes bestimmt und wo die systematischen Lücken liegen – Erfüllungsansprüche und ihre Surrogate, wissentliche Pflichtverletzung, Baukostenüberschreitung, Serienschadenklausel und Selbstbehalt.
Den Kern bildet die Abgrenzung zwischen dem versicherten Schaden am Bauwerk und dem nicht versicherten Erfüllungsinteresse. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 19. November 2008 (IV ZR 277/05) klargestellt, dass das Erfüllungssurrogat ein eigenständiger versicherungsrechtlicher Begriff ist und die werkvertragliche Einordnung des Anspruchs die Deckungsfrage nicht präjudiziert. Ergänzend wird die Reichweite der Kostenüberschreitungsklausel behandelt, die das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 28. November 2002 (8 U 76/02) eng auf Fehler bei der Kostenermittlung begrenzt hat.
Ein eigener Block gilt den Fallstricken der Regulierungspraxis: Anzeige- und Aufklärungsobliegenheiten, das Anerkenntnis- und Abtretungsverbot, die Rechtsfolgen des § 28 VVG sowie die Beweislast bei der wissentlichen Pflichtverletzung, die der Versicherer zu tragen hat. Ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik belegt für sich genommen noch kein bewusst pflichtwidriges Verhalten – eine Gleichsetzung, die in Ablehnungsschreiben regelmäßig anzutreffen ist.
Zum Abschluss steht das Handwerkszeug für die Mandatsarbeit: eine Prüffolge für die Frage, ob ein Schaden gedeckt ist, die strategisch richtige Schadenmeldung und die Argumentation gegen Deckungsablehnungen.
Fachanwältinnen und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit bau- oder versicherungsrechtlichem Schwerpunkt, Schadenregulierer der Berufshaftpflichtversicherer, Versicherungsmakler mit Architektenmandaten sowie Architektinnen und Architekten in verantwortlicher Position.
Die Veranstaltung ist auf eine Fortbildung nach § 15 FAO ausgerichtet. Die Anerkennung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der zuständigen Rechtsanwaltskammer.
Das Live-Format bietet Gelegenheit, eigene Fälle einzubringen und Fragen unmittelbar an den Referenten zu richten.
Referent:
Rechtsanwalt Dr. Florian Dallwig
Moderation:
Rechtsanwalt Oliver Meixner
119,00 € inkl. MwSt.