Das Recht auf Reparatur

Veranstaltungsdatum | 02.12.2026
Veranstaltungszeit | 15.00 Uhr bis 17.45 Uhr

§ 15 FAO – Webinar zum neuen (Auto-)Kaufrecht

Das neue Recht auf Reparatur – was jetzt gilt und was sich für die anwaltliche Praxis ändert

Seit Juli 2026 gilt das neue Recht auf Reparatur. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1799 hat der Gesetzgeber das Kauf- und Gewährleistungsrecht an wichtigen Stellen verändert. Für die anwaltliche Beratung ergeben sich neue Fragen rund um Sachmängel, Nacherfüllung, Verjährung und Herstellerpflichten.

Reparieren statt austauschen – was zunächst einfach klingt, hat erhebliche rechtliche Konsequenzen.

Wann stellt eine fehlende Reparierbarkeit einen Sachmangel dar? Unter welchen Voraussetzungen verlängert sich die Verjährungsfrist um zwölf Monate? Welche neuen Pflichten treffen Verkäufer und Hersteller? Und welche Auswirkungen ergeben sich für die Praxis, insbesondere beim Verbrauchsgüter- und Fahrzeugkauf?

Unser kurzfristig angesetztes Live-Webinar erläutert die neuen gesetzlichen Regelungen und ordnet sie für die anwaltliche Praxis ein.

Die Schwerpunkte:

  • Reparierbarkeit als Beschaffenheitsmerkmal: Die Erweiterung des Sachmangelbegriffs nach § 434 BGB und ihre rechtlichen Konsequenzen.
  • Zwölf Monate längere Gewährleistung: Die einmalige Verlängerung der Verjährungsfrist bei Nachbesserung gemäß § 475e Abs. 5 BGB.
  • Neue Informationspflichten: Was Verkäufer über das Wahlrecht des Verbrauchers und die Folgen einer Reparatur mitteilen müssen.
  • Reparaturpflichten der Hersteller: Neue Ansprüche, Ersatzteilversorgung, angemessene Reparaturpreise und die Grenzen des Rechts auf Reparatur.
  • Anwendungsbereich und Übergangsrecht: Welche Waren und Kaufverträge sind betroffen? Welche Besonderheiten gelten beim Fahrzeugkauf?

Im Mittelpunkt stehen die praktische Anwendung der neuen Vorschriften, ihre Auslegung und die daraus entstehenden Rechtsfragen.

Das Live-Webinar richtet sich insbesondere an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich mit kaufrechtlichen Fragestellungen sowie deren Schnittstellen zum Verkehrs- und Versicherungsrecht befassen.

 

Ihr Referent:
Prof. Dr. Ansgar Staudinger

Moderation
Rechtsanwältin Cornelia Süß

Eine Bescheinigung gem. § 15 FAO / § 34d GewO über 2,5 Zeitstunden wird erteilt.

119,00 € inkl. MwSt.

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