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Werkstattrisiko – Die 5 Entscheidungen des BGH

14. März 2024 | 15:00 - 17:45

Webinar zu neuen Urteilen und Entwicklungen im Verkehrsrecht.
Das Live-Webinar richtet sich an Anwälte/-innen, die Ihre Kenntnisse im Verkehrsrecht vertiefen möchten, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht sowie an Juristen/-innen, die bei Flottenbetreibern oder in Versicherungsunternehmen tätig sind und an Versicherungsvermittler/-innen.

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist berechtigt, sein beschädigtes Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt zu geben und vom Unfallverursacher den hierfür erforderlichen Geldbetrag zu verlangen. Der VI. Zivilsenat des BGH verhandelte am 28. November 2023 über fünf Revisionen, in denen sich in unterschiedlichen Konstellationen die Frage stellt, wer das Risiko trägt, wenn der Unfallverursacher einwendet, die von der Werkstatt gestellte Rechnung sei überhöht. Am 16. Januar 2024 sind die Sachen entschieden worden.

    • VI ZR 38/22 – Lackierarbeiten
    • VI ZR 239/22 – Arbeitsplatzwechsel
    • VI ZR 253/22 – Prüfbericht
    • VI ZR 266/22 – Erforderlichkeit
    • VI ZR 51/23 – Desinfektion

Wir stellen in unserem Live-Webinar die Entscheidungen des BGH vor und diskutieren die Konsequenzen für die tägliche anwaltliche Arbeit.


Webinarleitung & Referenten

Klaus Kohake | Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht | Osnabrück

Oliver Meixner | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht | Hamburg


Zeitplan des Webinars

15.00 – 16.15 Uhr
Vortrag Teil 1

16.15 – 16.30 Uhr
Pause

16.30 – 17.45 Uhr
Vortrag Teil 2


Eine Bescheinigung gem. § 15 FAO / § 34d GewO über 2,5 Zeitstunden wird erteilt.


Buchung & Tickets

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Details

Datum:
14. März 2024
Zeit:
15:00 - 17:45
Veranstaltungskategorie:
Veranstaltung-Tags:
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Veranstaltungsort

ONLINE VERANSTALTUNG | Live-Webinar

Veranstalter

Hamburger Institut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht
Telefon:
040 - 46 89 51 940
E-Mail:
info@hamburgerinstitut.de
Webseite:
www.hamburgerinstitut.de