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Hinweisgeberschutzgesetz in der arbeitsrechtlichen Praxis

14. Januar 2026 | 15:0017:45

    1.  Pflicht-Thema für Mandanten
    • Unternehmen ab 50 Beschäftigten brauchen ein internes Meldesystem; für größere Arbeitgeber ist das längst Pflicht.
    • Viele Arbeitgeber haben zwar ein Tool oder eine „Richtlinie“, aber:
      • unklare Prozesse,
      • schlechte Verzahnung mit Arbeitsrecht (Kündigung, Abmahnung, Beweisverwertung),
      • Unsicherheit im Umgang mit anonymen Hinweisen.
    • Arbeitsrechtler sind die natürlichen Ansprechpartner für:
      • Untersuchungen nach Meldungen,
      • Reaktion auf Fehlverhalten,
      • Schutzmaßnahmen / Retorsionsverbot gegenüber Hinweisgebern.
    1. Viele offene Praxisfragen
    • Beweislastumkehr beim Repressalienverbot.
    • Verhältnis zu Kündigungsschutz, Versetzung, „Mobbing“-Vorwurf.
    • Umgang mit schikanösen / offensichtlich unbegründeten Meldungen.
    • Schnittstellen zu DSGVO, Betriebsrat, ggf. Konzernstrukturen.


Referenten

Markus Bialobrzeski | Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht | Braunschweig

Webinarleitung

Oliver Meixner | Fachanwalt für Versicherungsrecht | Hamburg


Zeitplan des Webinars

15.00 – 16.15 Uhr
Vortrag Teil 1

16.15 – 16.30 Uhr
Pause

16.30 – 17.45 Uhr
Vortrag Teil 2


Eine Bescheinigung gem. § 15 FAO / § 34d GewO über 2,5 Zeitstunden wird erteilt.


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Details

Datum:
14. Januar 2026
Zeit:
15:00 – 17:45
Veranstaltungskategorie:
Veranstaltung-Tags:
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Veranstalter

Hamburger Institut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht
Telefon
040 - 46 89 51 940
E-Mail
info@hamburgerinstitut.de
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