Veranstaltungsdatum | 19.02.2026
Veranstaltungszeit | 15.00 Uhr bis 17.45 Uhr
§ 15 FAO – Webinar zum Hinweisgeberschutzgesetz.
- Pflicht-Thema für Mandanten
- Unternehmen ab 50 Beschäftigten brauchen ein internes Meldesystem; für größere Arbeitgeber ist das längst Pflicht.
- Viele Arbeitgeber haben zwar ein Tool oder eine „Richtlinie“, aber:
- unklare Prozesse,
- schlechte Verzahnung mit Arbeitsrecht (Kündigung, Abmahnung, Beweisverwertung),
- Unsicherheit im Umgang mit anonymen Hinweisen.
- Arbeitsrechtler sind die natürlichen Ansprechpartner für:
- Untersuchungen nach Meldungen,
- Reaktion auf Fehlverhalten,
- Schutzmaßnahmen / Retorsionsverbot gegenüber Hinweisgebern.
- Viele offene Praxisfragen
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- Beweislastumkehr beim Repressalienverbot.
- Verhältnis zu Kündigungsschutz, Versetzung, „Mobbing“-Vorwurf.
- Umgang mit schikanösen / offensichtlich unbegründeten Meldungen.
- Schnittstellen zu DSGVO, Betriebsrat, ggf. Konzernstrukturen.
Das Live-Webinar richtet sich an Anwälte/-innen, die Ihre Kenntnisse im Arbeitsrecht vertiefen möchten.
Ihre Referenten:
Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski
Rechtsanwalt Oliver Meixner
Eine Bescheinigung gem. § 15 FAO / § 34d GewO über 2,5 Zeitstunden wird erteilt.