Hinweisgeberschutzgesetz in der arbeitsrechtlichen Praxis

Veranstaltungsdatum | 19.02.2026
Veranstaltungszeit | 15.00 Uhr bis 17.45 Uhr

§ 15 FAO – Webinar zum Hinweisgeberschutzgesetz.

  1.  Pflicht-Thema für Mandanten
  • Unternehmen ab 50 Beschäftigten brauchen ein internes Meldesystem; für größere Arbeitgeber ist das längst Pflicht.
  • Viele Arbeitgeber haben zwar ein Tool oder eine „Richtlinie“, aber:
    • unklare Prozesse,
    • schlechte Verzahnung mit Arbeitsrecht (Kündigung, Abmahnung, Beweisverwertung),
    • Unsicherheit im Umgang mit anonymen Hinweisen.
  • Arbeitsrechtler sind die natürlichen Ansprechpartner für:
    • Untersuchungen nach Meldungen,
    • Reaktion auf Fehlverhalten,
    • Schutzmaßnahmen / Retorsionsverbot gegenüber Hinweisgebern.
  1. Viele offene Praxisfragen
    • Beweislastumkehr beim Repressalienverbot.
    • Verhältnis zu Kündigungsschutz, Versetzung, „Mobbing“-Vorwurf.
    • Umgang mit schikanösen / offensichtlich unbegründeten Meldungen.
    • Schnittstellen zu DSGVO, Betriebsrat, ggf. Konzernstrukturen.



Das Live-Webinar richtet sich an Anwälte/-innen, die Ihre Kenntnisse im Arbeitsrecht vertiefen möchten.

 

Ihre Referenten:
Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski
Rechtsanwalt Oliver Meixner

 

Eine Bescheinigung gem. § 15 FAO / § 34d GewO über 2,5 Zeitstunden wird erteilt.

119,00  inkl. MwSt.

Enthält 19% MwSt.