Eigene Versicherungen des Mandanten und Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

Veranstaltungsdatum | 19.03.2026
Veranstaltungsbeginn | 15.00 Uhr

§ 15 FAO – Webinar zum Thema Eigene Versicherungen des Mandanten

Das Live-Webinar richtet sich an Anwälte/-innen, die Ihre Kenntnisse im Verkehrsrecht und Versicherungsrecht vertiefen möchten, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Versicherungsrecht sowie an Juristen/-innen, die in Versicherungsunternehmen tätig sind und an Versicherungsvermittler/-innen.

Nach einem Verkehrsunfall bestehen neben den Schadensersatzansprüchen des Mandanten nicht selten auch Ansprüche aus privatrechtlichen Versicherungsverträgen. Be-kanntes Beispiel ist die Kaskoversicherung in Bezug auf den Sachschaden am eigenen Fahrzeug. Aber auch bei Personenschäden können versicherungsrechtliche Ansprüche bestehen, deren Verhältnis zu den Schadensersatzansprüche nicht im Unklaren bleiben darf. In Betracht kommen unterschiedlichste Versicherungsverträge, wie z. B. Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Pflegezusatzversicherung, Unfallversicherung und insbesondere die Fahrerschutzversicherung, ohne deren detaillierte Kenntnis in Fällen einer quotalen Haftung ein Personenschaden nicht fachgerecht reguliert werden kann. Natürlich dürfen auch Zweige der Sozialversicherung nicht außer Betracht bleiben.

Eine besondere Rolle spielt dann stets der Forderungsübergang bei Sozialversicherungen (§ 116 SGB X) und privatrechtlichen Versicherungen (§ 86 VVG). Auch die Problematik einer Mehrfachversicherung (§ 78 VVG) kann zu beachten sein.

Das Webinar betrachtet insbesondere oft betroffene Versicherungen und Leistungen, die Unterscheidung zwischen Schadensversicherung und Summenversicherung, Subsidiaritätsklauseln und vor allem die Folgen für die Formulierung von Abfindungsvergleichen und typische Haftungsfallen.

Am Ende steht die überraschende Erkenntnis, dass die Kombination aus Schadensersatz und Personenversicherung sogar zu einer nicht unerheblichen Bereicherung des Geschädigten führen kann.

 

Ihre Referenten:
Rechtsanwalt Arno Schubach,  Fachanwalt für Versicherungsrecht, Frankfurt a.M.

Moderation:
Rechtsanwalt Oliver Meixner, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Hamburg

Eine Bescheinigung gem. § 15 FAO / § 34d GewO über 2,5 Zeitstunden wird erteilt.

119,00  inkl. MwSt.

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