Das Recht auf Reparatur

Veranstaltungsdatum | 26.03.2026
Veranstaltungszeit | 15.00 Uhr bis 17.45 Uhr

§ 15 FAO – Webinar zum neuen (Auto-)Kaufrecht

Das Live-Webinar richtet sich an Anwälte/-innen, die Ihre Kenntnisse im Versicherungsrecht und Verkehrsrecht vertiefen möchten.

Bis zum 31. Juli 2026 muss die EU‑Richtlinie „zur Förderung der Reparatur von Waren“ in deutsches Recht umgesetzt sein; der Referentenentwurf des BMJ liegt bereits vor.

  • Nicht‑Reparierbarkeit als Mangel: Künftig soll eine Ware schon dann mangelhaft sein, wenn sie nicht reparierbar ist (Erweiterung des Mangelbegriffs in § 434 BGB).
  • Verlängerung der Gewährleistungsfrist bei Reparatur: Entscheidet sich der Verbraucher bei einem Mangel für Nachbesserung statt Ersatzlieferung, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistung nach der Reparatur um zwölf Monate (also de facto von zwei auf drei Jahre beim B2C‑Kauf).
  • Hinweis‑ und Informationspflichten: Verkäufer sollen Verbraucher ausdrücklich auf das Wahlrecht zwischen Reparatur und Austausch und die Gewährleistungsverlängerung bei Reparatur hinweisen müssen.
  • Flankierend vorgesehen sind Pflichten zur Vorhaltung geeigneter Ersatzteile und zur Möglichkeit, bestimmte Produkte tatsächlich reparieren zu lassen (insbesondere bei Elektrogeräten).

Das Live-Webinar zeigt die Auswirkungen

Ihr Referent:
Prof. Dr. Ansgar Staudinger

Moderation
Rechtsanwältin Cornelia Süß

Eine Bescheinigung gem. § 15 FAO / § 34d GewO über 2,5 Zeitstunden wird erteilt.

119,00  inkl. MwSt.

Enthält 19% MwSt.