Cannabis im Verkehrsrecht

Webinar zum Thema Cannabis im Verkehrsrecht
Die Legalisierung von Cannabis durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat auch erhebliche Auswirkungen auf das Verkehrsrecht. Dieses Seminar beantwortet die wesentlichen verkehrsrechtlichen Fragen zu Cannabis im Straßenverkehr nach der seit dem 01.04.2024 geltender Rechtslage aus anwaltlicher Sicht.
Wie wirkt sich der neue THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum auf die Rechtslage im Straßenverkehr aus? Welche Sanktionen drohen bei Überschreitung, und wie verhält sich die neue Regelung im Vergleich zu bisherigen Grenzwerten und Alkoholgrenzen?
Kurzüberblick Konsumcannabisgesetz (KCanG)
- Welche Änderungen bringt das KCanG im Kontext des Straßenverkehrs?
- Wie sind die neuen THC-Grenzen rechtlich eingebettet (§ 44 KCanG)?
Wirkung von Cannabis auf den Straßenverkehr
- Welche Beeinträchtigungen verursacht Cannabis wissenschaftlich nachgewiesen im Straßenverkehr?
- Wie verhält sich die neue THC-Grenze (3,5 ng/ml) im Vergleich zu Alkoholgrenzen (z. B. 0,2 Promille)?
Rechtslage: Verbot von Cannabis im Straßenverkehr
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- Wie gestaltet sich die Rechtslage vor und nach dem 01.04.2024? 24a StVG Abs. 1a StVG: THC-Grenzwert und Sanktionen bei Überschreitung.
- 24a Abs. 4 StVG: Ausnahmen für medizinisches Cannabis.
- 24c StVG: Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger.
- 4 BKatV, Anlage 4 FeV: Fahrverbote und Maßnahmenkatalog.
- Welche Sanktionen drohen bei Verstößen? Bußgelder nach BKatV Nr. 242–242.2.
- Entzug der Fahrerlaubnis (§ 3 Abs. 1 StVG, § 46 FeV).
- Wie handhaben andere Länder THC-Grenzwerte im Straßenverkehr?
Rechtsprechung: Cannabis im Straßenverkehr nach neuem Recht
- Welche Leitentscheidungen zur alten Rechtslage sind relevant?
- Wie reagiert die Rechtsprechung auf die Änderungen durch die neuen Grenzwerte?
Webinarleitung & Referenten
Oliver Meixner | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht | Hamburg
Bodo Michael Schübel | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht | Köln
Zeitplan des Webinars
15.00 – 16.15 Uhr
Vortrag Teil 1
16.15 – 16.30 Uhr
Pause
16.30 – 17.45 Uhr
Vortrag Teil 2
Eine Bescheinigung gem. § 15 FAO / § 34d GewO über 2,5 Zeitstunden wird erteilt.
Buchung & Tickets
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