Hinweisgeberschutzgesetz in der arbeitsrechtlichen Praxis
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- Pflicht-Thema für Mandanten
- Unternehmen ab 50 Beschäftigten brauchen ein internes Meldesystem; für größere Arbeitgeber ist das längst Pflicht.
- Viele Arbeitgeber haben zwar ein Tool oder eine „Richtlinie“, aber:
- unklare Prozesse,
- schlechte Verzahnung mit Arbeitsrecht (Kündigung, Abmahnung, Beweisverwertung),
- Unsicherheit im Umgang mit anonymen Hinweisen.
- Arbeitsrechtler sind die natürlichen Ansprechpartner für:
- Untersuchungen nach Meldungen,
- Reaktion auf Fehlverhalten,
- Schutzmaßnahmen / Retorsionsverbot gegenüber Hinweisgebern.
- Viele offene Praxisfragen
- Beweislastumkehr beim Repressalienverbot.
- Verhältnis zu Kündigungsschutz, Versetzung, „Mobbing“-Vorwurf.
- Umgang mit schikanösen / offensichtlich unbegründeten Meldungen.
- Schnittstellen zu DSGVO, Betriebsrat, ggf. Konzernstrukturen.
Referenten
Markus Bialobrzeski | Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht | Braunschweig
Webinarleitung
Oliver Meixner | Fachanwalt für Versicherungsrecht | Hamburg
Zeitplan des Webinars
15.00 – 16.15 Uhr
Vortrag Teil 1
16.15 – 16.30 Uhr
Pause
16.30 – 17.45 Uhr
Vortrag Teil 2
Eine Bescheinigung gem. § 15 FAO / § 34d GewO über 2,5 Zeitstunden wird erteilt.
Buchung & Tickets
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Hinweisgeberschutzgesetz in der arbeitsrechtlichen Praxis
Veranstaltungsdatum | 14.01.2026 Veranstaltungszeit | 15.00 Uhr bis 17.45 Uhr § 15 FAO - Webinar zum Hinweisgeberschutzgesetz. Das Live-Webinar richtet sich an Anwälte/-innen, die Ihre Kenntnisse im Arbeitsrecht vertiefen möchten. Ihre Referenten: Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski Rechtsanwalt Oliver Meixner Eine Bescheinigung…
119,00 € inkl. MwSt.

