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Die Thermofenster-Entscheidung des BGH

26. Juli 2023 | 15:00 - 17:45

Webinar zum Thema Thermofenster.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21. März 2023 in einem Verfahren gegen Mercedes-Benz entschieden, dass Betroffene einen Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller bereits aufgrund von fahrlässigem Verhalten haben können. In dem Verfahren ging es um das sog. Thermofenster.

Nach Ansicht der Luxemburger Richter muss ein Vorsatz der Hersteller nicht nachgewiesen werden. Es reiche vielmehr aus, wenn der Kläger ein fahrlässiges Verhalten des Herstellers nachweisen könne. Auch sei ein Thermofenster grundsätzlich eine unzulässige Abschalteinrichtung. Das Urteil bedeutet allerdings nicht, dass Verbraucher den Kauf eines Fahrzeugs mit Thermofenster automatisch rückabwickeln oder Schadenersatz fordern können. Hierfür muss im Einzelfall festgestellt werden, dass unzulässige Technik verbaut wurde. Zudem bedarf es weiterhin des Nachweises eines Verschuldens durch den Hersteller.

Der BGH hat nun in 3 Urteilen am 26. Juni 2023 klargestllt, wie zukünftig mit vergleichbaren Sachverhalten umzugehen ist.


Wir stellen in unserem Live-Webinar die Entscheidungen des BGH und des EuGH vor und diskutieren Konsequenzen für die tägliche anwaltliche Arbeit.


Webinarleitung & Referenten

Cornelia Süß | Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht | Dresden

Oliver Meixner | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht | Hamburg


Zeitplan des Webinars

15.00 – 16.15 Uhr
Vortrag Teil 1

16.15 – 16.30 Uhr
Pause

16.30 – 17.45 Uhr
Vortrag Teil 2


Eine Bescheinigung gem. § 15 FAO / § 34d GewO über 2,5 Zeitstunden wird erteilt.


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Details

Datum:
26. Juli 2023
Zeit:
15:00 - 17:45
Veranstaltungskategorie:
Veranstaltung-Tags:
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Veranstaltungsort

ONLINE VERANSTALTUNG | Live-Webinar

Veranstalter

Hamburger Institut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht
Telefon:
040 - 46 89 51 940
E-Mail:
info@hamburgerinstitut.de
Webseite:
www.hamburgerinstitut.de