Webinar zum Urteil des BGH zu den Sicherheitsobliegenheit
Das Live-Webinar richtet sich an Anwälte/-innen, die Ihre Kenntnisse im Versicherungsrecht vertiefen möchten, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Versicherungsrecht und Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht sowie an Juristen/-innen, die in Versicherungsunternehmen tätig sind und an Versicherungsvermittler/-innen.
Die lang herbeigesehnte Urteilsbegründung des BGH zur Sicherheitsobliegenheit vom 25.09.2024 liegt nun vor. Der Senat hat unter Verweis auf Rspr. und Literaturmeinungen (z.B. Johannsen in Bruck/Möller) sehr ausführlich begründet, warum die Klausel wirksam ist. Das Urteil bietet darüber hinaus wertvolle Erkenntnisse für die Regulierungspraxis. In zeitlicher Hinsicht handelt es sich um eine dynamische Verweisung. Maßgebend sind die im Zeitpunkt des Versicherungsfalls anwendbaren Sicherheitsvorschriften. Weiter wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen eine rechtlich verbindliche (also gesetzlich oder behördliche) Anordnung zu einer Sicherheitsvorschrift wird. “Unter Sicherheitsvorschriften versteht der durchschnittliche Versicherungsnehmer danach allein solche Anordnungen, die gerade das versicherte Risiko vor einer versicherten Gefahr schützen sollen”. “Nicht erfasst sind hierbei solche Schutzvorschriften, die in keinerlei Zusammenhang mit dem versicherten Risiko stehen”. Es wird auch dargestellt, was ein Versicherungsnehmer unter “gesetzlich” bzw. “behördlich” versteht.
Christoph König | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht | Berlin
Oliver Meixner | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht | Hamburg
15.00 – 16.15 Uhr
Vortrag Teil 1
16.15 – 16.30 Uhr
Pause
16.30 – 17.45 Uhr
Vortrag Teil 2
Eine Bescheinigung gem. § 15 FAO / § 34d GewO über 2,5 Zeitstunden wird erteilt.
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