Immer wieder stehen Versicherer vor der Frage, ob sie eine für sie wichtige Frage durch ein ordentliches Gericht klären lassen sollen.

Das Problem besteht in diesem Fall darin, dass selbst spezialisierte Kammern oder Senate der ordentlichen Gerichte nicht die Tragweite ihrer Entscheidung überblicken können, weil ihnen das nötige Hintergrundwissen fehlt. Werden die Entscheidungen veröffentlicht, kann das Folgen nach sich ziehen, die man eigentlich vermeiden will. Insbesondere dann, wenn es um Streitigkeiten zwischen VU geht, sollte daher in Erwägung gezogen werden, die streitige Frage durch ein Schiedsgericht klären zu lassen.

Spezialisierte Schiedsrichter können schnell und verbindlich Entscheidungen treffen, für die ordentliche Gerichte oft Jahre benötigen. Haben sich die Parteien zuvor auf ein Schiedsgericht geeinigt, ist auch die Akzeptanz der Entscheidung höher. Das Hamburger Institut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht betreibt das Netzwerk Versicherungsrecht mit spezialisierten Fachanwälten für Versicherungsrecht. Für ein Schiedsverfahren schlägt das Hamburger Institut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht die Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) vor, organisiert die Durchführung des Verfahrens und schlägt den Parteien für den jeweiligen Fall geeignete Schiedsrichter vor. Die Schiedsgerichtsordnung des Hamburger Instituts für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht können Sie hier herunterladen.